Entsprechend dürfen Melonen und Tomaten, die aus der Westsahara stammen, nicht als landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Marokko gekennzeichnet werden. Dies sei irreführend und ein Verstoß gegen ...
Melonen, die nicht hunderte Kilometer weit bis in den Südwesten reisen müssen ... Damit die Rheinische Ackerbohne wieder auf ...